Die neue Trinkwasserverordnung
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001) vom 21. März 2001 – als späte Umsetzung der EU-Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EG – war seit dem 1. Januar 2003 insgesamt sieben Jahre lang in Kraft und hatte sich durchaus bewährt. Aufgrund notwendiger Änderungen wurde die TrinkwV 2001 durch das Bundesministerium für Gesundheit überarbeitet. Die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 trat am 1. November 2011 in Kraft. Im Folgenden werden Änderungen dargestellt, die für den Mineralbrunnen-Betrieb als Lebensmittelhersteller bei der praktischen Umsetzung der neuen TrinkwV i.d.F 2011 wesentlich sind.