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23.08.2022

Die erste GeMeMa-Poolflasche

GeMeMa | Die Gesellschaft für Mehrweg-Management (GeMeMa) wurde Ende 2020 von den Brauereien Bitburger Gruppe, Krombacher Brauerei, Warsteiner Brauerei und der Radeberger Gruppe gegründet und hat Mitte 2021 operativ ihre Tätigkeiten aufgenommen.

Ziel ist es, die freien oder ungelenkten Flaschenpools, die besonders in der Bierbranche zu finden sind, in gelenkte Pools zu transformieren. Dies geschieht anhand von definierten Qualitätsstandards, die für die Mitglieder der Pools verpflichtend sind. Die Qualitätskriterien basieren auf drei Säulen: standardisierte Flaschen, Neuglaseinspeisung und Ausschleusequote. Für die Quotierungen von Neuglas und Ausschleusung gelten verbindliche prozentuale Sätze, die in der Gesellschafterversammlung von allen Mitgliedern beschlossen werden. Die Beschlüsse stützen sich auf die Empfehlungen von Fachbeiräten, die von empirischen Untersuchungen der VLB begleitet werden. Ziel der GeMeMa soll es sein, die wichtigsten Poolflaschentypen abzudecken.

Der erste gegründete Pool ist der 0,33 l Longneck in den Farben braun, weiß und grün. Er richtet sich ausdrücklich an alle Abfüller der Gesamtbranche. Am Anfang steht die qualitative Betrachtung der bestehenden Poolflaschen. Es gibt zwar Standardblätter des BV Glas, die die Spezifikation der Neuflaschen vorgeben, aber rechtlich bindend sind diese nicht. Die Flaschen können auch dadurch variieren, in welchem Land die Neuware eingekauft wird. Deswegen war und ist der erste Schritt der GeMeMa, mit den Technikern der Gesellschafter und den Vertretern des BV Glas über Schwachpunkte und Innovationen für die spezifische Poolflasche zu verhandeln, ohne die Flasche so zu verändern, dass sie bestehende Produktionsprozesse stört. Außerdem geht es um Spezifikationen in den Standardblättern, die genauer umfasst oder neu aufgenommen werden. Für den 0,33 l LN Pool hat sich daraus ein neues Standardblatt A 200 ergeben.

Das Standardblatt der A 200 kann beim BV Glas oder bei der GeMeMa abgefragt werden. Gleichzeitig können Füllschablonen für die Flasche exklusiv bei der GeMeMa bestellt werden.

Embossing am Fuß einer Flasche

Dieses Standardblatt gilt als Grundlage für die Hersteller-Vereinbarung, die die GeMeMa mit verschiedenen Glashütten getroffen hat. Die Glashütten verpflichten sich, die 0,33 l LN A 200 zu produzieren und diese an die GeMeMa-Abfüller zu verkaufen. Die Abfüller verpflichten sich, ausschließlich diese Flasche einzukaufen. Der GeMeMa ist es aber wichtig festzustellen, dass diese Flasche nicht exklusiv für die Poolteilnehmer ist. D. h., sie kann von allen gekauft werden, denn jede dieser Flaschen trägt zur Verbesserung der Poolqualität bei.

Erkennungsmerkmal am Flaschenfuß

Die Flaschen sind seit Ende 2021 im Markt. GeMeMa-Flaschen kann man optisch an dem kleinen Embossing am Fuß der Flasche erkennen, welches einen kleinen Kasten mit vier Flaschen darstellt. Dieses Embossing ist keine Eigentumskennzeichnung und soll nicht als Unterscheidungskriterium genutzt werden.

In der Abfüllung gibt es keinen Unterschied zwischen alter und neuer Flasche. Die Erfahrungen der Poolteilnehmer mit der neuen Flasche sind durchweg positiv.

Damit hat die GeMeMa einen Standard für die Flasche und die Poolregeln geschaffen. Dieses Vorgehen gilt auch für die kommenden Pools, die als rechtlich selbstständige KGs gegründet werden. D. h., jede KG hat unterschiedliche Mitglieder und trifft autonome Entscheidungen. Gleich sollen weitestgehend die Verträge sein, eine Definition der Poolflaschen nach obigem Muster und der Prozess der Quotierungen. Die Quoten selbst können natürlich in den Pools variieren.

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