Nacherhebung zum Mehrweganteil darf veröffentlicht werden
Das Oberverwaltungsgericht, Berlin, entschied in letzter Instanz im Beschwerdeverfahren gegen das Dosenpfand, dass die Bundesregierung das Ergebnis einer Nacherhebung über den Mehrweg-Anteil bei Getränkeverpackungen bekannt geben darf. Das Gericht bestätige damit entsprechende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vom August 2001. Die Nacherhebung für den Zeitraum von Februar 1999 bis Januar 2000 bestätigt lt. Bundesumweltministerium die Unterschreitung der 72%-Mehrweg-Quote. Sechs Monate nach der Veröffentlichung müsse für Einweg-Getränkeverpackungen ein Pfand in Höhe von 0,25 EUR, bei einem Volumen über 1,5 l in Höhe von 0,50 EUR erhoben werden. Die Pfandpflicht erfasse zunächst nur Dosen und Einwegflaschen bei Bier und Mineralwasser..