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27.06.2002

Pfandrückstellungen und Pfandforderungen Die Bewertung im Jahresabschluss von Brauereien

Brauereien verkaufen einen wesentlichen Teil der von ihnen produzierten Getränke in Mehrweggetränkekästen gegen Pfand. Die für die Bewertung der Pfandrückstellungen und Pfandforderungen wesentlichen Berechnungsgrundlagen und -methoden sollen im folgenden Beitrag dargestellt werden.

Für die Verpflichtung zur Rückzahlung des Pfandbetrages bei Rückgabe des Leergutes ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 zu bilden, da es sich um eine Verpflichtung gegenüber anderen Personen (nämlich den Kunden) handelt, die wirtschaftlich verursacht ist, mit deren Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist und die künftigen Ausgaben keine aktivierungspflichtigen Vorgänge auslösen (1). Juli 1995 konkretisiert (2).
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