Vereinfachte Pfandrücknahmeregelung
Vom 1. Oktober 2003 an muss jeder, der Getränke in Einwegverpackungen anbietet, unabhängig von der Marke auch die Verpackungen zurücknehmen, die bei der Konkurrenz gekauft worden waren und das Pfand in Höhe von mindestens 25 Cent auszahlen. Davon gibt es zwei Ausnahmen: