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16.03.2010

Mehrwegallianz kritisiert Einweg-Kennzeichnung

Die Hersteller von Getränken in Einwegverpackungen scheuen keine Tricks, um die gesetzlichen Regelungen zum Mehrwegschutz zu unterlaufen. Zum Beispiel im Falle der Limonadenhersteller, die ein „Molkenmischerzeugnis“ herstellen und es pfandfrei in Dosen vertreiben, da sie für Molkegetränke laut Verordnung kein Pfand nehmen müssen. Das Getränk enthält allerdings keine Spur Molke, wie ein Labor im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) herausgefunden hat.

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