EG-Marktordnung zwingt die Hopfenwirtschaft zum Handeln
EG-Marktordnung zwingt die Hopfenwirtschaft zum Handeln -- Aus den Ausführungen des Geschäftsführers des Handelsverbandes Josef Grauvogl wurde deutlich, daß derzeit die Umsetzung der geänderten EG-Marktordnung VO (EWG) Nr. 1696/71 sowie in gleichem Maße die Durchführung von Reformen im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Hopfen die vordringlichen Aufgaben der Verbandsarbeit darstellen. Die im Oktober 1992 geänderte Marktordnung der Hopfen gewährt den Hopfenerzeugern nur dann eine Beihilfe in voller Höhe, wenn die Erzeugergemeinschaft sämtliche von ihren Mitgliedern erzeugten Hopfen vermarktet. Eine genaue Definition des Begriffes Vermarktung liefert dabei die Marktordnung nicht. An diese Meldepflicht ist gleichzeitig ein sogenannter Genehmigungsvorbehalt geknüpft.