„Tettnanger“ genießt Markenschutz
Hopfen aus Tettnang steht jetzt unter dem Markenschutz der Europäischen Union (EU). Es ist das zweite deutsche Anbaugebiet nach der Hallertau, das das Prädikat „geschützte geografische Angabe“, abgekürzt g.g.A., führen darf. Das Land Baden-Württemberg hat dies zum Anlass genommen, das „grüne Gold“ aus Oberschwaben in seine Genießer-Galerie aufzunehmen. Lesen Sie hier eine Zusammenfassung über den Festakt sowie die Bierverkostung, die die mögliche Geschmacksvielfalt eindrucksvoll demonstrierte.