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01.01.2013

Besonderer Schutz

Die Hopfensorte „Spalter“ erhält das Gütezeichen „geschützte Ursprungsangabe“. Die Europäische Kommission erteilt damit dem Anbaugebiet Spalt als Herkunft der hochfeinen Aromasorte Spalt Spalter (SSP) besonderen Schutz. Voraussetzung für die „g. U.“ ist, dass Güte bzw. Eigenschaften des Produktes im Wesentlichen oder ausschließlich durch das geographische Gebiet bestimmt werden. Im Unterschied dazu wird für die häufigere „geschützte geographische Angabe“ (g.g.A.) gefordert, dass sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft durch das geographische Gebiet ergibt.

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