Eingabehilfen öffnen

03.11.2015

Was ist denn noch möglich im Rahmen des Reinheitsgebotes?

Vier Inhaltsstoffe sind nach dem Bayeri­schen Reinheitsgebot erlaubt: Wasser, Malz, Hopfen und Hefe. Das erscheint auf den ersten Blick sehr unkompliziert. Aus dieser einfachen Begrifflichkeit sind jedoch sehr viele Biersorten entstanden, die sich unter anderem durch ein sehr hohes Genusspotenzial auszeichnen. Spannenderweise sind die Möglichkeiten innerhalb dieser Gesetzmäßigkeiten immer noch nicht ausgeschöpft.

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

19. Weihenstephaner Praxisseminar
Datum 23.10.2025 - 24.10.2025
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon