Schärfere Regeln für die in situ-Herstellung von Desinfektionsmitteln
Nach längerer Vorarbeit wurde am 27. Juni 2012 die neue EU-Biozid-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union verabschiedet [1]. Die Verordnung gilt europaweit ab 1. September 2013. Sie bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen und Handel, insbesondere bei der Herstellung und Verwendung von in situ-Desinfektionsmitteln. Die Herstellung und Verwendung von in situ-Desinfektionsmitteln in der Getränkeindustrie wird hierdurch zukünftig weniger attraktiv.