Schärfere Auflagen zur Rückverfolgbarkeit
Obwohl die gesetzliche Grundlage hierfür bereits seit 2021 in Kraft ist, hat der Deutsche Brauer-Bund in einer Mitteilung alle Brauereien nochmals ausdrücklich daran erinnert, dass ab Ende dieses Jahres den Behörden Rückverfolgbarkeitsdaten von Lebensmitteln auf Aufforderung innerhalb von 24 Stunden in elektronischer Form zu übermitteln sind.