Radeberger und Früh dürfen kooperieren
Das Bundeskartellamt teilte im Juli 2020 mit, dass eine Kooperation der Radeberger Gruppe KG und der Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG zur Produktion von Kölsch vom Kartellverbot freigestellt sein dürfte und kein Anlass für ein Einschreiten besteht.