07.03.1992

Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung

Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung -- Eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung kann auch dann vorliegen, wenn die Prämien der Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers vereinbarungsgemäß anstelle einer Vergütung gezahlt werden sollen. Auch diese Form der betrieblichen Altersversorgung ist nach 7 Absatz 2 Betriebsrentengesetz insolvenzgeschützt. Erteilt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nachträglich die Zustimmung zur Beleihung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvert trag und entsteht dadurch eine Versorgungslücke, so schließt dies allein den Insolvenzschutz noch nicht wegen fehlender Schutzbedürftigkeit aus. Ein Insolvenzschutz entfällt wegen mißbräuchlicher Beleihung erst dann, wenn der Arbeitnehmer am Mißbrauch beteiligt war. 6..

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