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15.11.1996

Getränkelieferungs-vertrag schwebend unwirksam

Getränkelieferungs-vertrag schwebend unwirksam -- Nach dem Rechtsverständnis der Juristen gibt es Verträge, die schwebend unwirksam sind. Dies sind Verträge, die zum Abschluß gekommen sind, aber noch keine Wirkung haben, weil es an einem bestimmten Umstand fehlt. Dies trifft auch auf Verträge zu, für die das Abzahlungsgesetz einschlägig ist, wenn der Vertragspartner nicht über sein Widerrufsrecht in angemessener Form belehrt worden ist. Der Vertrag bleibt dann schwebend unwirksam, auch wenn er zur Ausführung gelangt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Der mangels ordnungsgemäßer Belehrung schwebend unwirksame Vertrag wird nicht dadurch voll wirksam, daß anstelle des ursprünglichen Vertragspartners ein anderer tritt. Vielmehr geht es auf den Übernehmer über..

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