Hygienekonzept für Brauereien
Hygienekonzept für Brauereien -- Die EU-Hygienerichtlinie hätte bereits bis zum 31. Dezember 1995 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Darauf verwies Hansjörg Bosch, Geschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, in einem Fachpressegespräch am 4. Dezember 1995 in Bonn. Die Brauereien müßten sich - wie alle anderen Nahrungsmittelbetriebe auch - darauf einstellen, daß sie im Rahmen der künftigen Hygieneverordnung für ihren Betrieb ein HACCP-Konzept (Hazard-Analysis-Critical-Control-Points) erarbeiten müssen. Bei diesem Hygiene- bzw. HACCP-Konzept geht es darum, alle die Punkte im Brauprozeß auszumachen, an denen die Rohstoffe, das halbfertige Produkt und das Endprodukt so kontaminiert werden können, daß der Endverbraucher unmittelbar gesundheitlich gefährdet werden könnte..