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07.03.1992

Entwässerungsgebühren nach Kostenaufwand

Entwässerungsgebühren nach Kostenaufwand -- Gebühren für die Benutzung der Entwässerungseinrichtungen werden regelmäßig für die Zukunft festgelegt, so daß dafür eine Gebührenkalkulation erforderlich ist. Dabei sind unter anderem Abschreibungen zu berücksichtigen, die nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer zu bemessen sind. Zu den kalkulatorischen Kosten gehört aber auch eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals. Bei dieser Ausgangslage hat sich das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Urteil vom 8. August 1990 - 9 L 182/89 - mit der Frage befaßt, ob in eine Gebührenbedarfsberechnung auch Kosten einfließen dürfen, die dadurch entstehen, daß eine Kläranlage erhebliche Überkapazität aufweist. Der verbleibende Rest lag innerhalb einer gerichtlich nicht zu beanstandenden Größenordnung..

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