09.03.1992

Bundesgerichtshof zum Bierlieferungsvertrag

Bundesgerichtshof zum Bierlieferungsvertrag -- Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 15. 10. 1991 - KZR 25/90 - erstmalig nach Inkrafttreten der VO Nr. 1984/83 und der Entscheidung des EuGH vom 28. 2. 1991 in der Rechtssache Delimitis/Henninger zur EG-kartellrechtlichen Beurteilung von inländischen Bierlieferungsverträgen (Brauwelt Nr. 40, 1991, S. 1771, und Nr. 41, 1991, S. 1818) Stellung bezogen. Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, hat der Bundesgerichtshof unter Aufhebung und Zurückverweisung an die Vorinstanz u.a. Letzteres nahm der Bundesgerichtshof nach Meinung des Bayerischen Brauerbundes für den streitigen Vertrag an. Die Laufzeit der Bierbezugsabrede sei mit gut fünf Jahren verhältnismäßig kurz.B. 360 hl/Jahr bei Bier)..

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