23.06.1992

Gesellschaftsrecht: Freistellungsanspruch gegen Gesellschafter bei Eigenkapitalersatz und Pflichten des Geschäftsführers.

Gesellschaftsrecht: Freistellungsanspruch gegen Gesellschafter bei Eigenkapitalersatz und Pflichten des Geschäftsführers. -- Ein Gesellschafter, der für einen der Gesellschaft von einem Dritten gewährten Kredit unter den Voraussetzungen des Kapitalersatzes eine Sicherheit gestellt hat, ist verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. Der Geschäftsführer ist grundsätzlich verpflichtet, diesen Freistellungsanspruch rechtzeitig gegen die Gesellschafter geltend zu machen, damit das Gesellschaftsvermögen geschont wird. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung des Geschäftsführers nach 43 Abs. 12. 1991, II ZR 43/91, DStR 6/92 IV)..

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