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04.05.1993

Versicherungsschutz bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - - Wer als Kraftfahrer unter Alkoholeinfluß in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muß sich nicht nur auf Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Vollkaskoversic

Versicherungsschutz bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit - - Wer als Kraftfahrer unter Alkoholeinfluß in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muß sich nicht nur auf Schwierigkeiten mit der Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls Vollkaskoversicherung einstellen, er verliert bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 oder mehr Promille auch den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, die sonst bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und bei Dienstreisen für ihn und seine Angehörigen aufkommt. Wie jetzt das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat, muß dabei allerdings die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit die allein wesentliche Ursache des Unfalls gewesen sein. In jedem Einzelfall müßten die Umstände geprüft werden. (Urteil vom 25. November 1992 - 2 RU 40/91)..

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