Eingabehilfen öffnen

04.05.1993

Dauer der Bezugsbindung bei Anschluß- Bierlieferungsverträgen

Dauer der Bezugsbindung bei Anschluß- Bierlieferungsverträgen -- Eine vertragliche Verpflichtung zum Bezug von Bier oder anderen Getränken eines bestimmten Herstellers kann nicht auf unbegrenzte Zeit begründet werden. Die Rechtsprechung sieht eine 20jährige Bindung als äußerste Grenze an, auch wenn der Lieferant dafür erhebliche Gegenleistungen bringt. Längerfristige Bindungen beeinträchtigen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Abnehmers in unzumutbarer Weise; sie sind sittenwidrig und damit nichtig. Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zeigt sogar die Tendenz, die höchstzulässige Dauer weiter herabzusetzen. Der Bundesgerichtshof hat sich im Urteil von 21. 3. 1990 - VIII ZR 49/89 - mit einem Fall befaßt, in dem die Bezugsbindung auf 25 Jahre vereinbart worden war..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalten Sie jede Woche kostenlos die neuesten BRAUWELT-News direkt in Ihr Postfach!
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon