Kündigung des Pachtvertrages
Kündigung des Pachtvertrages -- Als einem Gaststättenpächter gekündigt wurde, vertrat er die Auffassung, die ordentliche Kündigung wäre zwar im Pachtvertrag ohne Einschränkung vorgesehen, würde aber trotzdem nicht in Frage kommen. Allgemein gilt, daß die Ausübung eines an sich bestehenden Rechtes unzulässig ist, wenn der Berechtigte durch sein Verhalten einen ihm zurechenbaren und erkennbaren Vertrauenstatbestand geschaffen hat, und wenn der andere Teil der vom Berechtigten einmal eingenommene Haltung vertrauen durfte und sich auf eine Weise eingerichtet hat, daß ihm die Anpassung an eine veränderte Rechtslage nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann. Er hatte dem Pächter auf dessen Bedenken wegen der kurzen Kündigungsfrist angesichts dessen baulicher Investitionen von ca.h. 3..