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19.08.1992

EG-Zusatzstoffregelung: neugefaßte Richtlinien

EG-Zusatzstoffregelung: neugefaßte Richtlinien -- Im Anhang zum Vorschlag einer Richtlinie des EG-Rates über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, ist vorgesehen, daß Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2 Vol.-%, Tafelbier mit einem Stammwürzegehalt von unter 6% (Ausnahme: obergäriges Einfachbier), Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH, und dunkles Bier der Art oud briun type folgende Süßstoffarten und -mengen zugesetzt werden dürfen: E 950 Acesulfam K (350 mg/l); E 951 Aspartam (600 mg/l); E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze (80 mg/l), E 952 Neohesperidin DC (10 mg/l). Im Anhang I enthält sie die in Lebensmitteln allgemein zugelassenen Zusatzstoffe.B. Milchprodukte, Fruchtsäfte, Kakaoerzeugnisse).B..

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