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05.02.1993

Arbeit an Biergesetz aufgenommen

Arbeit an Biergesetz aufgenommen -- Wie der Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., Bonn, mitteilte, erhielt er jetzt vom Bundesminister für Gesundheit den Arbeitsentwurf eines Biergesetzes, der bereits in einem ersten Abstimmungsgespräch mit der Brauwirtschaft erörtert wurde. Mit dem Biergesetz und einer neuen Bierverordnung sollen das Herstellen und Behandeln des Bieres in der Bundesrepublik Deutschland abschließend geregelt werden. Bis zum Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften gilt die alte Bierverordnung weiter (s.a. Brauwelt Nr. 1/2, 1993, S. 7). Biere, die mit der Angabe nach dem Reinheitsgebot gebraut oder unter gleichsinnigen Angaben, Bezeichnungen und Aufmachungen beworben werden, dürfen nach wie vor keine Zusatzstoffe enthalten.a. 7. 1990 ablösen..

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