Kein Abzug von Werbungskosten bei Unfall unter Alkoholeinfluß
Kein Abzug von Werbungskosten bei Unfall unter Alkoholeinfluß -- Ein Steuerpflichtiger kann selbstverschuldete Unfälle steuermindernd in all den Fällen geltend machen, in denen sich der Unfall auf einer beruflich veranlaßten Fahrt zugetragen hat, etwa von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder umgekehrt. Die Grenzen dieser Möglichkeit erfuhr ein Arbeitnehmer, der mit dem Wagen zu einer Baustelle seines Arbeitgebers gefahren war, um dort ein Richtfest mitzufeiern. Auf dem Heimweg am Abend verursachte er einen Unfall, der zum Totalschaden seines 54 000 Mark teuren Pkw führte - Blutalkoholkonzentrat 1,3 Promille! Da die Kaskoversicherung die Regulierung wegen des offensichtlichen Alkoholeinflusses ablehnte, wurde jetzt die Frage akut, den Schaden steuerlich berücksichtigt zu bekommen..