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05.02.1993

Lohnsteuer: Freibetrag für negative Einkünfte auf Lohnsteuerkarte.

Lohnsteuer: Freibetrag für negative Einkünfte auf Lohnsteuerkarte. -- Zur Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte wegen negativer Einkünfte erklärte das BMF am 22. 9. 1992, BMF-Finanznachrichten 89/92: Negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung konnten bisher im Lohnsteuerverfahren nur unter bestimmten, einschränkenden Voraussetzungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Im Bundesministerium der Finanzen wird in Abstimmung mit den obersten Behörden der Länder eine Gesetzesänderung vorbereitet, mit der dieser Unterschied gegenüber dem Verfahren bei der Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlung beseitigt werden soll. Gemäß dieser Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 8. 9.B. 2 EStG) eingetragen werden..

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