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28.08.1992

Teureres Bier durch EG-Steuerbeschlüsse

Teureres Bier durch EG-Steuerbeschlüsse -- Wie bereits kurz berichtet (Brauwelt Nr. 32, 1992, S. 1471), wird zum 1. 1. 1993 nicht nur die Mehrwertsteuer von 14% auf 15% ansteigen, sondern sich auch die Biersteuer zum Teil drastisch erhöhen, während es beim Wein auch künftig in Deutschland beim Nulltarif bleiben wird. Nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Brauerbundes, München, steigt ab 1. 1. 1993 die Biersteuer für eine Brauerei mit einem Jahresausstoß von 200 000 hl für Biere mit einem Stammwürzegehalt von 11% um 2,84 DM auf 16,94 DM/hl, für Biere mit einem Stammwürzegehalt von 12% um 4,28 DM auf 18,48 DM/hl und für Bier mit einem Stammwürzegehalt von 13% um 5,92 DM auf 20,02 DM/hl. Daraus wird deutlich, daß gerade für Bayern typische Bierspezialitäten, wie z.B. 1. 1.B. die per 1..

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