Einkommensteuer: Behandlung von Vorkosten im Rahmen des _ 10 e Abs. 6 EStG
Einkommensteuer: Behandlung von Vorkosten im Rahmen des _ 10 e Abs. 6 EStG -- Der Eigentümer einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung kann Aufwendungen, die vor dem Einzug in die Wohnung entstehen und mit der Herstellung oder Anschaffung der Wohnung zusammenhängen, unter bestimmten, in _ 10 e Abs. 6 EStG geregelten Voraussetzung steuerlich geltend machen (wie Sonderausgaben abziehen). Zu den abziehbaren Kosten gehören insbesondere Finanzierungskosten. Umstritten war bisher, ob Kosten für die Renovierung der Wohnung abgezogen werden dürfen und ob der Abzug nur demjenigen zusteht, der die Wohnung selbst hergestellt oder entgeltlich erworben hat. Durch Urteil vom 11. 3. 1992 X R 113/89, BFH-Pressemitteilung Nr. 18 vom 19. 6. 6 EStG begünstigt sind..