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04.05.1993

EG-Verordnungen über ökologischen Landbau

EG-Verordnungen über ökologischen Landbau -- Nunmehr endgültig zum 1. Januar 1993 sind die kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen der EG-Verordnung über den ökologischen Landbau in Kraft getreten. Die Verordnung gilt für pflanzliche Agrarerzeugnisse und Produkte, die im wesentlichen aus einem oder mehreren Bestandteilen pflanzlichen Ursprungs bestehen. Sofern in der Etikettierung oder Werbung dieser Produkte durch Bezeichnungen wie ökologisch, biologisch, öko, bio usw. der Eindruck erweckt wird, das Erzeugnis stamme aus ökologischem Landbau, müssen ab sofort die in der Bio- Verordnung hierfür genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Die Anforderungen sind durch nationale Kontrollstellen zu überprüfen..

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