Umsatzsteuer: Abnehmerpräferenz im innerdeutschen Handel ab 1. 1. 1991.
Umsatzsteuer: Abnehmerpräferenz im innerdeutschen Handel ab 1. 1. 1991. -- Die Bundesregierung begünstigt bis zum 31. 3. 1991 den Erwerb von Gegenständen mit Ursprung im Gebiet der ehemaligen DDR einschließlich Berlin (Ost) durch einen Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch. Kürzungsberechtigt sind im Erhebungsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, an die von in der bisherigen DDR einschließlich Berlin (Ost) ansässigen Unternehmen in der Zeit bis zum 31. 3. 1991 Gegenstände geliefert werden. Bis zum 31. 12. 1990 betrug der Kürzungsanspruch 11% und bei Gegenständen, welche in der Anlage zu 26 Abs. 4 UStG aufgeführt sind, 5,5% des Entgelts. In der Zeit vom 1. 1. 1991 bis zum 31. 3. 8)..