Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen.
Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen. -- Das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 15 UStG entsteht der Vorsteueranspruch in demjenigen Voranmeldungszeitraum, in dem der Unternehmer die Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis erhalten hat. Macht der Steuerpflichtige geltend, die dem begehrten Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Rechnungen seien ursprünglich vorhanden gewesen und nachträglich abhanden gekommen, so ist der Vorsteuerabzug jedenfalls dann zu versagen, wenn sich der Steuerpflichtige trotz Aufforderung des Gerichts bei den Ausstellern der angeblichen Rechnungen um keine Ersatzbelege bemüht. 5. 657, BBK 1991, Fach 1, S..