Eingabehilfen öffnen

07.03.1992

Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen.

Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug mangels Vorlage von Rechnungen. -- Das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung für den Vorsteueranspruch. Beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des 15 UStG entsteht der Vorsteueranspruch in demjenigen Voranmeldungszeitraum, in dem der Unternehmer die Rechnung mit gesondertem Vorsteuerausweis erhalten hat. Macht der Steuerpflichtige geltend, die dem begehrten Vorsteuerabzug zugrunde liegenden Rechnungen seien ursprünglich vorhanden gewesen und nachträglich abhanden gekommen, so ist der Vorsteuerabzug jedenfalls dann zu versagen, wenn sich der Steuerpflichtige trotz Aufforderung des Gerichts bei den Ausstellern der angeblichen Rechnungen um keine Ersatzbelege bemüht. 5. 657, BBK 1991, Fach 1, S..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

BrauBeviale
Datum 26.11.2024 - 28.11.2024
Getränke Impuls Tage
19.01.2025 - 22.01.2025
kalender-icon