Der Betriebsrat bei der Einstellung eines Arbeitnehmers
Der Betriebsrat bei der Einstellung eines Arbeitnehmers -- In einem Rechtsstreit hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu urteilen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat bei der Einstellung des Arbeitnehmers die Höhe des Anfangseinkommens mitzuteilen. Nach Auffassung des Betriebsrats müsse er seine Zustimmung im Hinblick auf die Höhe der Vergütung verweigern können. Er verlange daher hierzu eine Information. Der Arbeitgeber beantragte die Abweisung des Antrags des Betriebsrats, da er nicht verpflichtet sei, dem Betriebsrat über die vereinbarte Vergütung Auskunft zu erteilen. Nach 99 Abs. In dem Streitfall galt keine tarifliche Regelung (über die Eingruppierung). Nach dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nach 99 Abs..