Abgabenordnung: Auswahlermessen bei Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen:
Abgabenordnung: Auswahlermessen bei Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen: -- 1. Es liegt ein Ermessensfehler vor, wenn das Finanzamt die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen mit vielen nachzufordernden Lohnsteuer-Beträgen aufgrund eines im wesentlichen gleichliegenden Tatbestandes begründet, tatsächlich jedoch den Nachforderungen zwei verschiedene Sachverhalte zugrunde liegen. 2. Beruft sich das Finanzamt auf fehlerhafte Lohnsteuer-Berechnungen bei einer größeren Zahl von Arbeitnehmern, so ist diese Zahl in der Begründung zum Haftungsbescheid zu konkretisieren, wenn die Ermessenserwägung überprüfbar sein soll. 3. 6. 1990 2 K 246/85, rkr, EFG 1990, S. 611).