Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie
Umsetzung der EU-Verpackungsrichtlinie -- Die am 20. Dezember 1994 erlassene Verpackungsrichtlinie mußte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 1996 umgesetzt werden. Sie hat die Einsammlung und Wiederverwendung einschließlich Recycling zum Ziel. Die EU-Kommission gab jetzt einen Überblick über Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Staaten, die zum Teil erheblich voneinander abweichen. Das Verbot Dänemarks von Dosen für Bier und Getränke ist für die Kommission ein Testfall für die Frage, wie das gesteckte Ziel eines wirksamen Umweltschutzes mit der Vollendung des Binnenmarktes in Einklang gebracht werden könnte. Wiederverwendungsquoten und Ökosteuern waren außerdem umstrittene Aspekte der von den Mitgliedsregierungen in Aussicht genommenen Vorschriften.B..