Änderungen des Biersteuergesetzes
Der Bundesverband Privater Brauereien in Deutschland wies jetzt auf zwei wichtige Änderungen im Biersteuergesetz hin, die zum 1. Januar 1997 in Kraft getreten sind:
- § 2 Absatz 2, Satz 7, Biersteuergesetz: Die in Biermischgetränken enthaltenen Eigenbieranteile werden nicht mehr auf die Jahreserzeugung angerechnet.
- § 2, Absatz 5, Biersteuergesetz: Die Biersteuerermäßigung gemäß § 2, Biersteuergesetz steht nur noch dem Hersteller zu. Sie kann künftig nicht mehr im Steueraussetzungsverfahren an Dritte weitergegeben werden..