EU-Regelungen auch für Second-Hand-Maschinen gültig
Der Handel mit Gebrauchtmaschinen erfährt in der derzeitigen Wirtschaftslage eine anhaltende Konjunktur. Auch hier gelten die EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG bzw. die EG-Arbeitsmittelbenutzer-Richtlinie 89/655/EWG.
Ab 1. Januar 1997 müssen alle Gebrauchtmaschinen bis einschließlich Baujahr 1994 der EG-Arbeitsmittelbenutzer-Richtlinie 89/655/EWG genügen, wenn sie nicht schon im Übergangszeitraum 1993 - 94 der Maschinenrichtlinie (CE-Kennzeichnung) entsprochen haben. Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn sie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Gebrauchtmaschinen ab 1995:
Gebrauchtmaschinen ab Baujahr 1995 müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG bereits beim erstmaligen Inverkehrbringen erfüllt haben (CE-Kennzeichnung). 1. 1997. 12.B.7.4.7.4..