Neuer Entwurf für eine Lebensmittelhygiene-Verordnung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat Anfang Dezember einen überarbeiteten Entwurf für eine Lebensmittelhygiene-Verordnung vorgelegt. Durch diese Verordnung soll die Lebensmittelhygiene-Richtlinie 93/43/EWG als bundeseinheitliche Lebensmittelhygiene-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt werden.
Zugleich ist beabsichtigt, die als Länderrecht in den Bundesländern bestehenden lebensmittelhygienerechtlichen Vorschriften außer Kraft zu setzen. Damit wird eine bundeseinheitliche umfassende Hyygieneregelung geschaffen, die auf alle Lebensmittel und Betriebsformen Anwendung findet.
Im Vergleich zum ersten Entwurf ist unter dem in der Verordnung angesprochenen Begriff der Betriebsstätten eine Ausnahme für die ortsveränderlichen oder nicht ständigen Einrichtungen vorgenommen worden..