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21.10.1997

Sechste Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz

Die sechste Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz ist verabschiedet. Im wesentlichen geht es um die nachfolgenden Regelungsbereiche.
Umsetzung von Vorschriften:
Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, bestimmte EG-Richtlinien im Umweltbereich durch Rechtsnormen statt, wie bisher geschehen, durch Verwaltungsvorschriften umzusetzen. In dem neuen § 6a WHG - der ursprüngliche Anlaß der Novelle - wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates wasserwirtschaftliche Anforderungen supra- und internationaler Vorschriften in das deutsche Recht umzusetzen. Aus dem gleichen Grunde werden künftig die bundeseinheitlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen nach § 7a WHG durch Rechtsverordnungen festgelegt.
2. 3).

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