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21.10.1997

Produkthaftung in der betrieblichen Praxis

Dr.-Ing. habil. H. Vogelpohl referierte anläßlich des Flaschenkellerseminars 1996 in Weihenstephan über mögliche und notwendige Umsetzungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Einschränkung des Produkthaftungsgesetzes erfordert den Einsatz modernster, im Betrieb bewährter Verfahren zur Flaschenkontrolle und darüber hinaus die menschliche visuelle Kontrolle auf Beschädigungen, die maschinell nicht erkannt werden.
Im Produkthaftungsgesetz §1, Absatz 2, heißt es (1):
Die Ersatzpflicht des Herstellers ist ausgeschlossen, wenn...
5. der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt in Verkehr brachte, nicht erkannt werden konnte. 2 Nr. 5 ProdHaftG ist es nur, die Haftung für sog. Entwicklungsrisiken auszuschließen.B.2 se.

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