Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Ein Arbeitnehmer, der als Lagerarbeiter (Gabelstaplerfahrer) im Betrieb beschäftigt war, fehlte zwei Monate aufgrund ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Von der Belegschaft erfuhr der Arbeitgeber, daß der Arbeitnehmer als Kellner tätig sei. Tatsächlich begegnete der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer beim Kellnern in seinem eigenen Lokal während der Stoßzeit des Mittagsgeschäfts. In einem Gespräch einigten sie sich auf den Abschluß eines Aufhebungsvertrages, mit dem sie das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendeten. Nachträglich hielt der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag jedoch für unwirksam. Der Vertrag sei widerrechtlich durch Drohung mit einer fristlosen Kündigung oder einer Strafanzeige zustandegekommen. Seine Anfechtung des Aufhebungsvertrages blieb ohne Erfolg. 6.