Betriebliche Altersversorgung: Überschußanteile aus einer Lebensversicherung
Gewährt der Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Lebensversicherung, stehen ihm grundsätzlich darauf entfallende Überschußanteile und Sondergewinne zu. Es handelt sich dabei im Grunde um zuviel gezahlte Prämien, die sich nachträglich zur Abdeckung der Versicherungssumme als nicht erforderlich erweisen.
Diese meist erheblichen Überschüsse sind darauf zurückzuführen, daß die Lebensversicherer aufgrund von Vorschriften der Aufsichtsbehörden zur vorsichtigen Kalkulation gezwungen sind und regelmäßig nur einen Zinssatz von 3,5 Prozent ansetzen. In solchen Fällen ist davon auszugehen, daß die Überschußanteile dem bezugsberechtigten Arbeitnehmer unmittelbar zufallen sollen. 1. 1998 — 6 Sa 992/97).
Diplom-Volkswirt Alois Stadlbauer.