Umsatzsteuerpflicht für Vewaltung fremder Pachtobjekte
Eine Brauerei hatte im Namen und für Rechnung verschiedener Hauseigentümer Gaststätten und dazugehörige Wohnungen verpachtet. Dem lag eine Vereinbarung zwischen Brauerei und Hauseigentümern zugrunde, wonach die Brauerei die Verwaltung der Pachtobjekte übernahm. Für diesen Sachverhalt ist die Frage entstanden, ob die Verwaltungstätigkeit der Brauerei eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an die Hauseigentümer war.
Jedoch hatte die Brauerei an die Hauseigentümer geldwerte Leistungen erbracht, indem sie diesen die Pachtverträge vermittelte, die Pachtobjekte für sie verwaltete und dabei die Haftung für den pünktlichen Eingang der Pacht in einem bestimmten Ausmaß übernahm. Sie hatten sich ihr gegenüber verpflichtet, die Reklame für das Bier zu dulden.7.1997 – V R 95/96)..