Änderung der Getränkeschankanlagenverordung tritt in Kraft
Mit der Veröffentlichung der Änderungen zur Getränkeschankanlagenverordung im Bundesgesetzblatt am 24. 6. 1998 traten nun die Änderungen in Kraft.
Unter anderem sind folgende Bereiche davon betroffen:
q Einteilung der Getränke und Grundstoffbehälter,
q Geltungsbereich der Schankanlagenverordnung wurde auf Anlagen ohne Betriebsüberdruck ausgeweitet.
Eine alle zwei Jahre von Fachkundigen durchgeführte wiederkehrende Prüfung wird eingeführt. In einer Veröffentlichungsreihe in der „Brautechnik Aktuell“ werden die relevanten Punkte im Detail erläutert (s. a. S. 1429).
Auch der Begriff der Schankanlage und damit auch der Geltungsbereich der Verordnung wurde ausgeweitet. Der sog. Bayerische Anstich bleibt jedoch weiterhin ausgenommen..