Neuerungen der Getränkeschankanlagenverordnung (Schank V)
Mit Veröffentlichung der neuen Getränkeschankanlagenverordnung am 17. Juni 1998 ergaben sich einige Änderungen für das Betreiben von Schankanlagen. In der vorliegenden Veröffentlichungsreihe werden Neuerungen und Änderungen, die den Betreiber direkt, aber auch den Sachkundigen betreffen, in einzelnen Themenschwerpunkten von Experten dargestellt.
Der Verbraucher sieht es als eine selbstverständliche Voraussetzung an, daß ihn Getränke in der Qualität erreichen, in der sie vom Getränkehersteller produziert werden. Dies ist auch problemlos möglich, wenn er geschlossene Getränkegebinde, wie z.B. Flaschenbier, kauft, die zum unmittelbaren Verbrauch bestimmt sind. Im Fall des „Offenausschanks“ werden dagegen die vom Getränkehersteller abgefüllten Gebinde (Kegs, Container) z.B..