Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Ausland
Der Nachweis einer im Ausland aufgetretenen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist durch eine ärztliche Bescheinigung zu führen, die erkennen läßt, daß der Arzt zwischen Erkrankung und auf ihr beruhender Arbeitsunfähigkeit unterschieden hat (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Diesen Anforderungen genügt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen. In dem vorliegenden Streitfall hatte der Arbeitnehmer eine dem Deutsch-Türkischen Sozialversicherungsabkommen entsprechende ärztliche Bescheinigung über seine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegt. Vielmehr hat der Arzt in einem Staatskrankenhaus zwei von ihm selbst formulierte Atteste erstellt. 10. 1997 – 5 AZR 499/96). A. Stadlbauer.