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29.10.1998

Spediteur schließt mit LKWfahrern „Unternehmerverträge“ – Schein-Selbständige haben Arbeitnehmer-Schutzrechte

Ein Spediteur ließ Aufträge durch LKWfahrer ausführen, mit denen er „Unternehmerverträge“ abschloß. In der schriftlichen Vereinbarung war unter anderem festgelegt, daß die Fahrer für 120 DM pro Tag die Lastwagen vom Spediteur mieten. Die Haftung bei Schäden sollten weitgehend die Fahrer tragen. Als es tatsächlich zu einem Transportschaden kam, verklagte der Spediteur den Fahrer auf Schadenersatz.
Das Landgericht München I, bei dem die Klage eingereicht wurde, befaßte sich zunächst mit der Frage, ob hier wirklich ein „Unternehmervertrag“ vorliegt, oder ob es sich nicht eher um ein normales Arbeitsverhältnis handelt. Laut Vertrag habe sich der Fahrer bereit erklärt, alle Sendungen in einem bestimmten Gebiet zu befördern, für die er vom Spediteur einen Auftrag bekomme. 15.5.

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