Brauerei gewinnt Musterprozeß zur Kennzeichnungsberechtigung von Faßbier
Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Bierfässern in gastronomietypischen Gebindegrößen und dem Verkauf nicht gekennzeichneter Bierfässer an Endverbraucher wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Rechtsfragen diskutiert, die zu einer Verunsicherung in der Praxis geführt haben. Das OLG Düsseldorf hat durch eine jüngst verkündete Entscheidung erheblich zur Rechtssicherheit beigetragen. Die Entscheidung ist vor allem aus der Sicht der Brauwirtschaft und des gastronomieorientierten Getränkefachgroßhandels zu begrüßen.
Ein erster Musterprozeß zum Verkauf von Bierfässern durch Getränkeabholmärkte wurde vor dem Oberlandesgericht Köln geführt. Das Oberlandesgericht Köln hat diese Frage in seinem ausführlich und überzeugend begründeten Urteil vom 19.03.08..