Inanspruchnahme aus Bürgschaft für Verkaufsfahrer
Als ein Verkaufsfahrer eingestellt wurde, gab dessen Mutter eine selbstschuldnerische Bürgschaft für alle Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Beschäftigungsverhältnis ab. Deshalb wurde die Mutter später auf Zahlung der Höchstsumme von 5000 DM in Anspruch genommen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2000 - 8 AZR 286/99 - war die Bürgschaftsvereinbarung gemäß § 9 Gesetz über Allgemeine Geschäftsbedingungen aber unwirksam. Es ging um das Versprechen eines Einstehens für künftige Verbindlichkeiten, was Anlass für eine formularmäßige Höchstbetragsbürgschaft sein kann. Jedoch muss der Bürge schon bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages erkennen können, aus welchem Grunde und bis zu welcher Höhe die Forderungen entstehen werden..