Eingabehilfen öffnen

29.05.2001

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Mitbestimmung des Betriebsrats

Eine Arbeitgeberin verlangte von ihren Arbeitnehmern, Zeiten der Arbeitsunfähigkeit generell durch eine vor Ablauf des dritten Kalendertags nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit vorzulegende ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, auch wenn die Arbeitsunfähigkeit selbst nur einen Tag dauert. Der Betriebsrat sah hierin eine mitbestimmungspflichtige Regelung der betrieblichen Ordnung und machte sein Mitbestimmungsrecht durch Klage geltend. Die Arbeitgeberin sei nicht berechtigt, ohne seine vorherige Beteiligung die Vorlage entsprechender Bescheinigungen zu fordern. Das Arbeitsgericht gab dem Klageantrag statt, das Landesarbeitsgericht wies ihn ab. Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats führte zur Zurückverweisung der Sache an das Landesarbeitsgericht. 1, BVG. Januar 2000 - 1 ABR 3/99)..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon