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29.05.2001

Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sollen abgeschafft werden. Dies hat das Bundeskabinett beschlossen. Das Vorhaben befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess.

Das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung sind oft als Fossilien der deutschen Gesetzeslandschaft bezeichnet worden. Beide Bestimmungen wurden Anfang der 30er Jahre zum Schutz des Verbrauchers erlassen. Damals hatte der Kunde kaum Möglichkeiten, Preise zu vergleichen. Um die Verbraucher vor unseriösen Fantasiepreisen zu schützen, wurde daher das Rabattgesetz verabschiedet. Es hinderte die Händler daran, den Preis für ein Produkt extrem hoch anzusetzen, um dem Kunden anschließend saftige Rabatte zu gewähren, die den Eindruck erweckten, es handle sich um ein Schnäppchen.com und Primus-Online untersagt.
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